06.08.2009 / Inland / Seite 2
Amt macht viel zu oft Fehler
Neuer Rekord bei »Hartz IV«-Klagen in Berlin. Jede zweite ist erfolgreich
Die Zahl der Klagen gegen »Hartz IV« hat in Berlin eine
neue Rekordmarke erreicht. Im Juli wurden 2684 neue Fälle beim
größten deutschen Sozialgericht in Berlin registriert,
so viele wie noch nie in einem Monat seit Inkrafttreten der Reform
Anfang 2005, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.
Mehr als jeder zweite Kläger erzielte nach Angaben des
Gerichts im Zeitraum von Januar bis Juli zumindest einen
Teilerfolg. Im Jahr 2008 lag die Quote bei 48 Prozent. Ursache
für die im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten
überdurchschnittliche Quote von Erfolgen waren vielfach Form-
und Verfahrensfehler der Behörden.
Mit einer Personalaufstockung allein könne die Klageflut nicht
bewältigt werden, erklärte Berlins Justizsenatorin Gisela
von der Aue (SPD). In vielen Fällen, etwa bei der Anrechnung
von Minijob-Einkommen, sei die Gesetzeslage nicht eindeutig. Dies
müsse dringend geändert werden.
Anlaß für Rechtsstreitigkeiten bieten nach Angaben des
Gerichts insbesondere die Kosten der Unterkunft. Dabei gehe es
beispielsweise um die Frage, welche Miete »angemessen«
sei und daher von den Jobcentern übernommen werden müsse.
In anderen Fällen wollten Hartz-IV-Bezieher in eine neue,
teurere Wohnung umziehen, während das Jobcenter diesen Umzug
nicht für »erforderlich« halte.
Die Begriffe »angemessen« und
»erforderlich« sind dem Sprecher zufolge im Gesetz
nicht näher konkretisiert, so daß viele Einzelheiten
nach wie vor bundesweit umstritten seien. Ein weiterer Streitpunkt
sei die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II.
Gerade in Berlin gebe es viele Menschen, die wegen geringer
Einkommen ergänzende Leistungen nach Hartz IV beziehen.
Das Berliner Sozialgericht hatte im Juni den 70000. Hartz-IV-Fall
registriert. Es handelte sich um eine Untätigkeitsklage. Eine
Berliner Erwerbslose hatte Widerspruch gegen eine Entscheidung des
Jobcenters eingelegt, über den nach drei Monaten noch nicht
entschieden war. Inzwischen holte das Jobcenter die Entscheidung
nach und erklärte sich bereit, die Anwaltskosten zu bezahlen,
die im Gerichtsverfahren entstanden.
Nach Angaben von der Aues liegt die Bearbeitungszeit der Klagen
derzeit im Schnitt bei neun bis zwölf Monaten. 29 000 Klagen
seien bisher noch nicht bearbeitet.
(ddp/jW)